Bei der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) handelt es sich um eine Verordnung, die alle digitalen Registrierkassen in Deutschland betrifft und somit auch Hotel- und Gastronomiebetriebe nicht aussen vor lässt. Die KassenSichV regelt, auf welche Weise das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ aus Dezember 2016 in der Praxis umgesetzt werden soll. Sie ist gewissermaßen eine Art „Handbuch für die Bedienung des Gesetzes“. Die KassenSichV verlangt beispielsweise, dass sowohl Property Managementsysteme / Hotelsoftware (PMS) als auch Point of Sales / Kassen Systeme (POS) jeden Geschäftsvorgang erfassen und so abspeichern müssen, dass diese vor Manipulationen sicher sind. Das heißt, die Verordnung will die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit aller digitalen Geschäftsaktivitäten sicherstellen. Alle Geschäftsvorgänge müssen daher vollständig dokumentiert werden – dies geschieht durch den Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Diese TSE wird durch zertifizierte Hersteller zur Verfügung gestellt. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Belegausgabepflicht. PMS und POS Systeme können Rechnungen/Belege auf elektronischem Weg oder in Form eines Ausdrucks erstellen. Um eindeutig identifizieren zu können, welcher Beleg aus welchem PMS/ POS-Gerät stammt, wird allen Systemen eine eigene Identifikationsnummer zugewiesen. Diese wird beim Finanzamt registriert und dies bedeutet, dass in Zukunft ein Hotel-/ Gastronomiebetrieb jede ausgestellte elektronische Rechnung/Beleg melden muss. Alle Buchungen und jede erstellte Rechnung/Beleg müssen mit der Kennung aus der TSE versehen sein. Damit soll Manipulation verhindert werden.