Kassenmeldung nach Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Ihre Meldepflicht zu elektronischen Kassen- und Abrechnungssystemen ab 2025

 

Meldepflicht zu elektronischen Abrechnungssystemen ab 01.01.2025

Kassenmeldung Icon1

Seit dem 01.01.2025 haben Sie die Möglichkeit Ihre Pflicht laut §146a Absatz 4 Abgabenordnung zur Meldung Ihres Abrechnungssystems bei zuständigem Finanzamt bis spätestens 31.07.2025 per MeinELSTER nachzukommen.


Die Meldepflicht für elektronische Abrechnungssysteme (z.B. Kassensysteme und Hotelsoftware mit verbundener technischer Sicherheits-Einrichtung = TSE) in Deutschland ist Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Manipulationen und Steuerhinterziehung im Bereich betroffener Abrechnungssysteme.

 

Wesentliche Inhalte und Punkte zur Meldepflicht:

Check - Martin Becker GmbH

Meldung beim Finanzamt:

Unternehmen, die elektronische Abrechnungssysteme oder Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden, sind verpflichtet, diese Systeme pro steuerpflichtige Betriebsstätte/Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt zu melden.

Check - Martin Becker GmbH

Elektronische Übermittlung:

Die Meldung muss elektronisch über das Mein ELSTER-Portal und den Zugang des steuerpflichtigen Betreibers oder einem damit beauftragten Dienstleister (z.B. Steuerberater) erfolgen.

Check - Martin Becker GmbH

Angaben zur Kasse

Bei der Meldung sind bestimmte Informationen vom elektronischen Aufzeichnungssystem zu übermitteln, dazu gehören:

    • Software eAs (Name des Aufzeichnungssystem)
        -> Bsp: Suite8 / Opera Cloud / Opera V5 / Simphony / Res3700 / Untill
    • Hersteller eAs (Hersteller des Aufzeichnungssystem)
        -> Bsp: Oracle / UnTill
    • Model eAs:
        ->Bsp: lokale Installation: Suite8 - "8.14.x.x /Simphony "19.3.1" / Untill "148.0"
        -> Bsp: Cloud Installation: Opera Cloud -  "Cloud-System" angeben
    • Zertifikat der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
    • Datum der Anschaffung und der Inbetriebnahme
Check - Martin Becker GmbH

Pflicht der Verwendung von TSE

Alle Kassen- und Abrechnungssysteme müssen mit einer TSE (lokal oder Cloud) ausgestattet sein, die dafür sorgt, dass alle Vorgänge mit Ziel einer Rechnung manipulationssicher aufgezeichnet und für Prüfungen bereitgestellt werden können.

Check - Martin Becker GmbH

Fristen

Die steuerpflichtige Betriebsstätte/das Unternehmen ist verpflichtet ab frühestens 01.01.2025 mit einer Frist bis spätestens 31.07.2025 die geforderten Daten über das Mein-ELSTER Portal im geforderten Format zu übermitteln.

Hinweis zu automatisierter Meldung:

Nach aktuellem Stand der Behörden (BMF) ist eine automatisierte Meldung nur gemäß § 87d der Abgabenordnung (AO) möglich.

Diese Regelung betrifft Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag und entspricht der Funktion eines Steuerberaters bzw. dem Steuerpflichtigen selbst.

 

Wie kann die Lösung von efsta unterstützen?

efsta bietet im Rahmen der angebotenen Lösungen über die Funktion der Transaktions-Archivierung die Möglichkeit eines XML Datei-Export zum Download zur Verfügung. 


Die XML-Daten werden dabei so formatiert, dass ein einfacher Upload über das Programm Mein ELSTER (alternativ über die ERiC-Schnittstelle) für das Steuerpflichtige Unternehmen oder der zuständige Personenkreis möglich ist.

efsta spricht hierbei über “Compliance as a Service“.


Die XML-Datei kann über das efsta-Portal eingesehen, geprüft und heruntergeladen werden. Hierfür erhält eine für die Meldung zuständige Person des Steuerpflichtigen eine E-Mail mit einem Link (ohne Notwendigkeit des Login im efsta-Portal) zur XML Datei, mit einer Übersicht der meldepflichtigen Informationen. 

Als steuer- und abgabepflichtiges Unternehmen können dann die Daten auf Richtigkeit mit Hilfe eines XML Viewers über efsta geprüft werden. Änderungen der Unternehmensdaten oder Betriebsstätten können vorab vorgenommen werden, um anschließend den Download der XML-Datei zu vollziehen.


Ist die XML-Datei heruntergeladen, kann mit dem Upload in MeinELSTER begonnen werden.

 
Kassenmeldung Icon3

Was sind die notwendigen Schritte zur Kassenmeldung über efsta?

  1.  Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten* im efsta Portal ein unter https://portal.efsta.net/
  2.  Folgen Sie der Ausfüllhilfe/Handbuch von efsta zur Hinterlegung des Elster-Kontakts und legen Sie diesen an
  3.  Navigieren Sie zum Punkt "FISKALMELDUNG" und erstellen Sie den Export laut Anleitung
  4.  Wechseln Sie in das MeinELSTER Portal unter https://www.elster.de/eportal/login/softpse
  5. Folgen Sie den Schritten und Anweisungen der Ausfüllhilfe/Handbuch von efsta für die Kassenmeldung per MeinELSTER
  6. Erstmeldung Erledigt :-)


* Liegen Ihnen die Zugangsdaten zum efsta Portal nicht vor, stellen Sie bitte eine Anfrage über das am Seitenende befindliche Formular!

 
Kassenmeldung Icon4

Download Anleitung für efsta-Endkunden:

 

BMF - Ausfüllanleitung:

 

BMF Schreiben 28.06.2024:

 

Es liegt kein efsta Portal-Zugang vor?

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular nur aus, sofern Sie Ihre efsta Lösungen über die Martin Becker GmbH bezogen haben.

Das Formular muss von einer für das meldepflichtige Unternehmen unterschriftsberechtigten Person ausgefüllt und abgesendet werden.

 

Anfrageformular efsta Portal-Zugang für Bestandskunden:

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ich habe die AGB gelesen und stimme den Datenschutzbestimmungen zu. Ich stimme zudem der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage zu.

 

Hiermit bestätige ich für die im Formular ausgefüllten Angaben berechtigt in der Weitergabe zu sein und verfüge über entsprechende Erlaubnis/Berechtigung des meldepflichtigen Betriebs/Unternehmen.

 

Geben Sie den angezeigten Text ein:*

 

* Pflichtfelder

Sie benötigen Unterstützung von unserem Support-Team?

Bitte füllen Sie bei notwendiger Unterstützung nachfolgend verlinktes Supportformular aus.

 
 
realisiert von bekalabs Webmedien mit editly.
zurück nach oben