Martin Becker GmbH - Deutschland -
Geltungsbereich: Soweit in dem zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag einschließlich Anlagen (im folgenden „Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend I.) für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die wir gegenüber unseren Kunden erbringen und die daran anschließenden Zusätzlichen Bedingungen für die Lieferung von Software (nachfolgend II.), Installationsleistungen (nachfolgend III.) und Software-as-a- Service-Leistungen (SaaS; nachfolgende IV.) ergänzend für die dort näher beschriebenen Leistungen. Martin Becker GmbH ist nachfolgend auch als „MBGmbH“ bezeichnet.
I. Allgemeine Bedingungen
- Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Lieferungen. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Leistungen, selbst wenn wir uns bei der Auftragsbestätigung oder beim Angebot nicht ausdrücklich auf diese beziehen.
- Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Kunden.
- Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Frist von vier Wochen vor. Bestellungen bedürfen der Schriftform.
3a Der Kunde trägt das Risiko, dass die Spezifikation der Vertragsgegenstände seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er muss sich im Zweifel vor Vertragsabschluss fachkundig beraten lassen. - Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor.
4a. Abbildungen und Angaben über Produkte in gültigen Prospekten und sonstigen Unterlagen, stehen unter dem Vorbehalt von Konstruktions- und Formänderungen während der Laufzeit. Alle Farb-, Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben unterliegen den handelsüblichen Toleranzen. - Vertrauliche Informationen: MBGmbH und der Kunde („die Parteien“) ergreifen ausdrücklich alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz von vertraulichen Informationen und des Know-Hows der jeweils offenlegenden Partei, mindestens jedoch die Vorkehrungen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift. Als vertraulich gelten alle Informationen, die die eine Partei als „vertraulich“eingestuft und markiert hat und die den Umständen der Offenlegung nach als vertraulich einzustufen sind. Vertrauliche Informationen von MBGmbH sind darüber hinaus neben Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen von Verhandlungen und der Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, auch die Informationen, die in der zur Verfügung gestellten Software und Arbeitsergebnissen nebst dazugehöriger Dokumentation enthalten sind. Die Parteien unterlassen jedwede vollständige oder auszugsweise Offenlegung der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten, mit Ausnahme von Mitarbeitern oder Beratern, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen benötigen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein und ohne Auferlegung einer Verschwiegenheitspflicht veröffentlicht wurden und Informationen, die aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anweisungen bzw. gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden.
- Darüber hinaus werden MBGmbH und der Kunde im Hinblick auf die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei die Vorschriften der anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, soweit die Durchführung dieses Vertrages betroffen ist. MBGmbH kann je nach Vertrag Auftragnehmer im Sinne des § 11 BDSG (Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung) sein. MBGmbH verarbeitet personenbezogene Daten bei Erbringung von Leistungen ausschließlich auf Weisung des Kunden. Stellt der Kunde personenbezogene Daten zur Störungsbeseitigung oder anderweitig zur Verfügung, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Daten den Anforderungen des BDSG entsprechen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
- Die Einhaltung der PCI (Payment Card Industry) Richtlinien im Umgang mit Kreditkarten liegen in der Verantwortung des Kunden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den offiziellen Seiten des PCI Councils www.pcisecuritystandards.org.
- Versand, Gefahrübergang und Versicherung: Alle Lieferungen von Kassensystemen, Hardware, Computer-Software-Programmen, Zubehör, Updates/Upgrades und sonstigen Erzeugnissen (im folgenden „Waren“) erfolgen auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Bei Versand der Waren geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Wenn sich der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
- Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus.
- Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit die Gesamtlieferung bis zum Liefertermin erfolgt und die Teillieferungen für den Kunden zumutbar sind.
- Wir behalten uns vor, anstelle der bestellten Ware zum selben Preis Nachfolgemodelle zu liefern, sofern diese hinsichtlich Funktionalität und Qualität zumindest vergleichbar sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen.
- Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
• von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
• über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
• nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; Dies gilt nicht, sofern und soweit der Provider die Telekommunikationsleistung mit anbietet. Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, so sind beide Seiten berechtigt, den Vertrag zu beenden. - Wünscht der Kunde eine Änderung der bestellten Konfiguration, so werden wir dem nach Möglichkeit nachkommen; die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Kunde zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung.
- Kommt der Kunde mit der Wahrnehmung eines vereinbarten Vor-Ort- Termins in Annahmeverzug, ist MBGmbH berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz dennoch in Rechnung zu stellen, wenn es MBGmbH nicht gelingt, den Mitarbeiter anderweitig entsprechend einzusetzen. Der Kunde schuldet in jedem Fall mindestens die in der Preisliste bestimmte Bearbeitungsgebühr.
- Der Kunde bestätigt jeweils den Wartungseinsatz und ggf. die anfallenden zusätzlichen Kosten durch Gegenzeichnung des von unserem Mitarbeiter vorgelegten Formulars.
- Ausgeschlossen von den Wartungsleistungen sind Reparaturen, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung durch den Kunden, einschließlich des Einsatzes von Zubehörartikeln anderer Hersteller, zurückgehen.
- Zahlungsziel: Alle Rechnungen sind ohne Abzug zu den im Vertrag genannten Zahlungszielen fällig. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, sind sie sofort zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu entrichten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung und die Versandkosten ab Lager Neuss sind in unseren Preisen nicht enthalten; sie werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich berechnet.
- Preisliste: Lieferungen und Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind, werden nach Maßgabe unserer bei Eingang der Bestellung geltenden Preisliste zusätzlich berechnet.
- Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, geltend machen.
- Obliegenheiten des Kunden: Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der gelieferten Waren erforderliche Verkabelung zu verlegen, eine gleichmäßige, gegen Schwankungen der Spannung etc. geschützte Stromversorgung einzurichten und uns alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit wir dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennen, gilt dieses nicht als unser Erfüllungsgehilfe. Es obliegt dem Kunden, für einen aktuellen und effektiven Schutz seiner Systeme, Netzwerke, Anwendungen und Daten (nachfolgend „Kundensystem“) vor Eingriffen, Fehlfunktionen und Schäden durch oder aufgrund von z. B. Viren, schädlichen Programmen, Eindringen und Eingriffen durch nicht autorisierte Personen, Hackerangriffe oder damit vergleichbaren Eingriffen (nachfolgend „gefährliche Eingriffe“) durch die Einrichtung und den Einsatz geeigneter Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Antivirensoftware, Firewalls, Benutzerrechte, Passwortschutz, Zugangskontrollmaßnahmen (nachfolgend „Maßnahmen“) zu sorgen. Dies gilt auch für Systeme, die mit dem Internet oder mit Netzwerken verbunden sind oder von denen über das Internet Kreditkarten- oder Geschenkkartentransaktionen, auch z. B. durch Verwendung eines SSL von MBGmbH oder Dritten, übermittelt werden. Diese Maßnahmen umfassen auch die ordnungsgemäße und regelmäßige Vornahme von Aktualisierungen und Updates. Dem Kunden obliegt es ferner, sicherzustellen, dass seine Daten ordnungsgemäß gesichert werden. MBGmbH wird derartige Maßnahmen nicht vornehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden. MBGmbH weist darauf hin, dass im Fall der Nichtvornahme der Maßnahmen durch den Kunden erhebliche Risiken und Gefahren für die Sicherheit und Funktionalität des Kundensystems, einschließlich der Gefahr des Eintritts erheblicher Schäden und des Datenverlustes, bestehen können und dass auch eine von MBGmbH gelieferte Software wegen gefährlichen Eingriffen beschädigt werden kann und nicht mehr funktioniert. Sofern MBGmbH im Auftrag des Kunden diesbezüglich Leistungen z. B. im Hinblick auf die Beseitigung der Folgen eines gefährlichen Eingriffs vornimmt, ist MBGmbH berechtigt, diese Leistungen nach Aufwand und Material zu den bei MBGmbH geltenden Vergütungssätzen gegenüber dem Kunden abzurechnen. Rechte des Kunden aus Gewährleistung bleiben unberührt.
22a. MBGmbH gibt dem Kunden auf Wunsch Hinweise, welche Unternehmen die Installationsvorbereitungen treffen können; der Kunde hat die freie Wahl, ob er sich an diese Unternehmen wendet. - Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist die Ware nur zur Nutzung in dem sich aus der Lieferanschrift ergebenden Empfängerland bestimmt.
- Gewährleistung: Sollten von uns gelieferte Waren, einschließlich Standardsoftware, mangelhaft sein, so ist der Kunde berechtigt von uns die Nacherfüllung zu verlangen. Ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, liegt in unserem Ermessen; als Mängelbeseitigung gilt auch, wenn wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
- Sollten wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht nacherfüllen oder falls die Nacherfüllung fehlschlägt, falls sie dem Kunden unzumutbar ist oder falls wir sie nach § 439 III BGB berechtigt verweigern, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder (a) vom Vertrag zurückzutreten, (b) den Kaufpreis zu mindern oder (c) unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 26, beziehungsweise Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor (im Folgenden zusammen: "Sekundärrechte").
- Rechtsmängel seitens MBGmbH: Wir gewährleisten, dass wir das uneingeschränkte Recht haben, den Vertrag einzugehen und dass die die Einräumung von Rechten und die Erfüllung aller Pflichten keine Rechte Dritter verletzt.
- Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass ihn die Nutzung oder der Besitz der Software, Arbeitsergebnisse oder Hardware durch den Kunden in seinen eigenen Rechten verletzt, verteidigt MBGmbH den Kunden und stellt ihn von diesen Ansprüchen frei, vorausgesetzt: (a) MBGmbH wird unverzüglich von der Geltendmachung benachrichtigt; (b) der Kunde informiert und unterstützt MBGmbH in angemessener Weise zum Zweck der Verteidigung; und (c) der Kunde überlässt es MBGmbH, soweit gesetzlich zulässig, die Auseinandersetzung mit dem Dritten auf eigene Kosten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Vereinbarungen des Kunden mit dem Dritten sind für MBGmbH nur bindend, wenn MBGmbH diese schriftlich anerkannt hat.
- Ist aufgrund einer rechtskräftig festgestellten Verletzung die Nutzung der Software, Arbeitsergebnisse oder der Besitz der Hardware untersagt worden, kann MBGmbH nach eigenem Ermessen (a) die Software, das Arbeitsergebnis oder Hardware durch ein jeweils anderes Produkt ersetzen, das in seiner Funktionalität und Leistung dem ursprünglich gelieferten im Wesentlichen ähnlich ist, (b) dem Kunden eine Änderung der Software, Arbeitsergebnisse oder der Hardware zur Verfügung stellen, deren Nutzung bzw. deren Besitz zu keiner Verletzung mehr führt, (c) dem Kunden das Recht verschaffen, das betroffene Produkt weiterhin zu nutzen bzw. zu besitzen; oder (d) das betroffene Produkt (Software, Arbeitsergebnis oder Hardware) zurücknehmen und entsprechende eingeräumte Lizenzen zu widerrufen.
- Im Falle der vorgenannten Beendigung der Nutzung durch den Kunden bzw. der Rücknahme, erhält der Kunde den Restwert der vom Kunden für die verletzenden Produkte gezahlten Gebühren zurück. Der Restwert berechnet sich hierbei auf Basis der vereinbarten und gezahlten Gebühr abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Höhe der Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer Gesamtnutzungsdauer der Produkte von drei (3) Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung berechnet.
- MBGmbH hat keine Gewährleistungs- und Entschädigungspflichten, soweit ein Mangel aus einer der nachstehend aufgeführten Handlungen bzw. Gegebenheiten resultiert: (i) der Kunde hat die Form, den Inhalt oder die Funktionalität der Software, Hardware und/oder Arbeitsergebnisse, deren Entwicklung oder Nutzung die Rechtsverletzung darstellt, spezifiziert, (ii) einer Modifikation oder Änderung des betreffenden Produktes durch den Kunden oder einem seiner Beauftragten (mit Ausnahme von MBGmbH oder seinen Beauftragten), (iii) das betroffene Produkt wurde durch den Kunden oder einen Dritten (soweit dies im Vorfeld von MBGmbH genehmigt wurde) im Auftrag des Kunden in Kombination mit anderer Software, Hardware, Daten oder Spezifikationen, die nicht von MBGmbH empfohlen wurde, verwendet; zur Verfügung gestellte Fehlerbehebungen oder Modifikationen, die die vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter vermieden hätten und über die der Kunde informiert wurde, sind nicht installiert worden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Im Falle von arglistig verschwiegenen Mängel gelten hingegen die gesetzlichen Fristen. Etwaige Rückgriffsansprüche nach den §§ 478, 479 BGB und die im kaufmännischen Verkehr bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
- Beschaffenheiten der Waren sind nur dann garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Haftung: Wir haften unbeschränkt für Schäden, die
(a) von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden,
(b) auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder das sonstige Nichterfüllen einer Garantie zurückgehen, soweit der Kunde gerade vor dem eingetretenen Schaden geschützt werden sollte,
(c) für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
(d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder
(e) für Ansprüche aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Darüber hinaus haften wir bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens für von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden, wenn der Schaden durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde. Soweit keine der Fallgruppen der beiden voranstehenden Absätze erfüllt ist, haften wir nicht. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aufgrund vor-, neben- und außervertraglicher Ansprüche. - Der Kunde ist verpflichtet, eine tägliche, alternierende Datensicherung durchzuführen. Ebenfalls obliegt es dem Kunden, die von den jeweiligen Herstellern vorgegebene Aktualisierung der Betriebssystem- und anderer installierten 3rd-Party Software (z.B. Virenschutz, Backup) unter Berücksichtigung der MBGmbH Vorgaben vorzunehmen.
- Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.
- Unterauftragnehmer: Wir sind berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; unsere Haftung auf Erfüllung bleibt unberührt.
- Erklärungen: Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.
- Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag –mit Ausnahme von Geldforderungen - abzutreten.
- Rechtswahl: Es findet Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Haager Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes sowie den UN-Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand: Vorbehaltlich der Regelung in Satz 2 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Rheine. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
II. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Software (nicht ASP oder SaaS gem. IV)
- Soweit MBGmbH unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software von Drittherstellern liefert, gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig vor den Allgemeinen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Lieferung von MBGmbH Software gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen:
- Der Kunde erhält hiermit das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Software in maschinenlesbarer Form für die festgelegte Anzahl von Kassen bzw. Zimmern zu nutzen. Eine Veräußerung oder Übertragung dieses Nutzungsrechtes ist nicht gestattet, es sei denn, MBGmbH hat zugestimmt. Soweit eine Übertragung der Software rechtlich nicht untersagt werden darf, so darf der Kunde die Software einer anderen Person nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen. Die Nutzung darf nur im zwischen den Parteien vereinbarten Betrieb des Kunden und ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke sowie gemäß den Bestimmungen dieser AGB erfolgen. Nutzungen, durch die ein zwischen den Parteien vereinbartes Lizensierungsmodell (z.B. Volumenlizenzen, Miete, etc.) geändert oder umgangen wird oder die zu einer Vervielfältigung, Aufteilung oder Veränderung der eingeräumten Lizenz(en) führen würden, sind nicht gestattet.
- Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet: (a) die Software nur auf einem System zu installieren und nur eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien anzufertigen; und (b) es zu unterlassen, die Software zu modifizieren, zu übersetzen, ein Reverse Engineering vorzunehmen, sie zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, abgeleitete Werke aus ihr zu erstellen oder anderweitig zu versuchen den Quellcode der Software oder die dieser zugrundeliegenden Ideen und Algorithmen zu entschlüsseln; es sei denn dies ist notwendig, um: (i) erforderliche Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten und MBGmbH ist auf eine schriftliche Anfrage des Kunden hin nicht bereit, diese zur Verfügung zu stellen; oder (ii) Fehler der Software zu beseitigen und MBGmbH ist auf eine schriftliche Anfrage des Kunden hin nicht bereit, außer in den Fällen der Ziffer 24 gegen zusätzliche Vergütung die Fehlerbeseitigung selbst vorzunehmen oder die Fehlerbeseitigung durch MBGmbH schlägt in sonstiger Weise fehl.
- Der Kunde verpflichtet sich weiterhin: (a) Dritten keinen Zugang zur Software zu gewähren; (b) es zu unterlassen, die Software unter zu lizenzieren, zu vermieten oder kommerziell gemeinsam mit anderen zu nutzen (einschließlich Timesharing); oder (c) die Software nicht zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Hosting oder Applikation Service Providing für Dritte zu nutzen.
- Alle Sicherungskopien müssen die vom Inhaber der Rechte vorgesehenen Schutzrechtshinweise enthalten. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Ergänzend zu Ziffer 24 bis 32 dieser AGB leisten wir dem Kunden nach Kaufrecht dafür Gewähr, dass die Software ab Lieferung im Wesentlichen so funktioniert und abläuft, wie in der dazugehörigen Dokumentation beschrieben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt MBGmbH keine Garantie.
- Die Gewährleistung für Software ist ausgeschlossen, wenn die Software auf einer Hardwareanlage (einschließlich des Netzwerks) installiert wird, die nicht von uns schriftlich freigegeben ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es sich um einen hardwareunabhängigen Fehler handelt. Wir werden die Freigabe nicht ohne wichtigen Grund verweigern, wenn es sich bei der Hardware um ein marktgängiges Erzeugnis handelt und uns die Typenbezeichnung übermittelt worden ist.
III. Zusätzliche Bedingungen für Installationsleistungen
Soweit MBGmbH Installationsleistungen erbringt, gelten für diese ergänzend die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen:
- Abnahme: Von uns für den Kunden erbrachte Werkleistungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe vom Kunden in Anwesenheit von Vertretern beider Parteien abzunehmen. Solange uns die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das Werk zu anderen als zu Testzwecken zu benutzen. Wenn der Kunde das Werk dennoch im produktiven Einsatz benutzt, gilt dies als Abnahme.
- Gewährleistung: Sollten von uns erbrachte Installationsleistungen mangelhaft sein, so ist der Kunde berechtigt von uns die Nacherfüllung zu verlangen. Ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuerbringung der Installationsleistung erfolgt, liegt in unserem Ermessen; als Mängelbeseitigung gilt auch, wenn wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
- Sollten wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht nacherfüllen oder falls die Nacherfüllung fehlschlägt, falls sie dem Kunden unzumutbar ist oder falls wir sie nach § 635 II BGB berechtigt verweigern, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Sekundärrechte wahrzunehmen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Bei arglistig verschwiegenen Mängel gelten hingegen die gesetzlichen Fristen.
- Die im kaufmännischen Verkehr bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
IV. Zusätzliche Bedingungen für Software-as-a-Service-Leistungen/ ASP (SaaS und ASP)
- MBGmbH hält ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf einem zentralen Server (Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen) die im Vertrag vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der Regelungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Bedingungen bereit.
- Gewährleistung: MBGmbH haftet dafür, dass die bereit gestellte Software (a) für die im Vertrag aufgeführten Zwecke geeignet ist, (b) während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist und (c) insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. Diesbezüglich finden auf die in im Rahmen der Regelungen dieses Abschnitts IV zur Verfügung gestellte Software die Regelungen der Ziffern 24-26 dieser Bedingungen keine Anwendung.
- MBGmbH hält auf dem Server ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (im Folgenden ,,Anwendungsdaten“genannt) Speicherplatz in angemessenem Umfang bereit. Die Software und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
- MBGmbH schuldet die im Vertrag vereinbarte Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Übergabepunkt sowohl für die Software als auch die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von MBGmbH. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
- Sämtliche Einzelheiten zu der Verfügbarkeit, insbesondere zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, ergeben sich aus dem Vertrag.
- Kommt MBGmbH den in Ziffern 53 bis 57 genannten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
- Gerät MBGmbH mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 34. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MBGmbH eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, dh. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Software zur Verfügung stellt.
- Im Falle von nicht vertragsgemäßen Leistungsausfällen der Software oder verspäteten Bereitstellung hat MBGmbH darzulegen, dass sie den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall MBGmbH nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass MBGmbH anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
- Nutzungsrechte: Der Kunde erhält an der Software das einfache, nicht unter-lizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
- Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen internen geschäftlichen Tätigkeiten im vereinbarten Betrieb und durch eigenes Personal nutzen.
- Der Vertrag kann weitere Nutzungseinschränkungen, insbesondere bzgl. der Anzahl der Nutzer der Software, enthalten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern MBGmbH sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
- Sofern MBGmbH während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
- Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
- Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird u.a.:
• keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von MBGmbH betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von MBGmbH unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
• den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Software möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
• die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten;
• vor der Versendung von Daten und Informationen an MBGmbH diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
• dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server von MBGmbH) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet; - Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
- Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffer 68 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann MBGmbH nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Software oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
- Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 68 ist MBGmbH berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde MBGmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
- Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von MBGmbH weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Ziffer 68, und hat er dies zu vertreten, so kann MBGmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.