- Der Kunde wird für die Bereiche, in denen er die Informationsverarbeitung selbst durchführt oder die Informationsverarbeitung von der Martin Becker GmbH im Rahmen von Mitwirkungsleistungen unterstützt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GoD) beachten. Hierunter fallen u.a. Virenschutz - und Sicherungs- (Back-Up-) Maßnahmen, die Beachtung von Datenschutzbestimmungen sowie sämtliche Vorkehrungen und Maßnahmen, die als „Stand der Technik" innerhalb der IT-Branche gelten.
- Der Kunde benennt der Martin Becker GmbH für die Durchführung des Projekts einen entscheidungsbefugten, kompetenten und verantwortlichen Ansprechpartner. Der Kunde stellt genügend Fachpersonal, um die im Rahmen der erforderlichen Zusammenarbeit anfallenden Aufgaben der beteiligten Fachbereiche in angemessener Zeit zu erledigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Martin Becker GmbH den erforderlichen Zugang zum Betrieb und Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen zu gewähren und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu übergeben. Dazu gehört auch die Bereitstellung notwendiger Daten und Speichermedien bei Datenübernahmen.
- Der Kunde wird die Martin Becker GmbH bei der Erbringung der Lieferungen und Leistungen in der erforderlichen zumutbaren Weise unterstützen und ihr insbesondere alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stellen. Ferner wird der Kunde alle sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Maßnahmen zur Mitwirkung bei der Erstellung der vorbezeichneten Leistungen zu den jeweils vereinbarten Terminen durchführen.
- Der Kunde wir den Mitarbeitern der Martin Becker GmbH, die zur Auftragserfüllung im Betrieb des Kunden eingesetzt sind, ausreichend und zweckentsprechende Arbeitsräume inklusive Arbeitsmittel (z.B. Arbeitsplatz, Kommunikationsmittel, Schulungsräume inkl. Infrastruktur etc.) zur Verfügung stellen.
- Der Kunde wird der Martin Becker GmbH auftretende Probleme unverzüglich und schriftlich melden, solange ein Problem noch nicht eindeutig zugeordnet ist, bei der Analyse mitarbeiten und gemeinsam mit der Martin Becker GmbH festlegen, welche Maßnahmen erforderlich sind sowie die Durchführung dieser Maßnahmen veranlassen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, entfällt bzw. verzögert sich die Leistungsverpflichtung der Martin Becker GmbH entsprechend, ohne dass insoweit eine Leistungsstörung i.S. der Erfüllung bzw. des Verzuges eintritt. Sollten der Martin Becker GmbH hierdurch Kosten oder Schäden entstehen, werden diese nach nachgewiesenem Aufwand gesondert vergütet.