Die Bundesregierung hat auf Grund der Pandemie-Situation in Deutschland eine befristete Steuersenkung für Essen in der Gastronomie auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der „Coronavirus Krise“ abzumildern. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der eine Absenkung der Mehrwertsteuer von neunzehn (19) auf sieben (7) Prozent für ein Jahr bis Ende Juni 2021 vorsieht. Dies gilt nur für Speisen, nicht für Getränke.